Zulassung von Sportlern mit mehreren Staatsbürgerschaften
In die Wertung der ÖM/ÖSTM gelangen nur jene AthletInnen, die im EMS des IWWF als österreichische SportlerInnen eingetragen sind – denn nur diese treten (falls entsendet) für den ÖWWV bei Welt- und Europameisterschaften an.
SportlerInnen, die laut EMS für eine andere Nation an den Start gehen möchten, sind in eine Gästeklasse (falls vorhanden) aufzunehmen.
In keinem Fall kann ein/e SportlerIn, der nicht im EMS des IWWF als ÖsterreicherIn eingetragen ist, den Titel Österreichische/r MeisterIn oder Österreichische/r StaatsmeisterIn erlangen.
Über die Zulassung von SportlerInnen von Sparten, für die das EMS noch nicht verwendet wird, entscheidet das Präsidium in Absprache mit dem Sportdirektor der Sparte.
Falls der Modus des Wettkampfs keine Gästeklasse vorsieht, könnte für die reguläre Wertung eine Finalteilnahme der Nicht-Österreicher dadurch erzeilt werden, dass die Anzahl der Finalteilnehmer um die Zahl der nicht-österreichischen SportlerInnen erhöht wird.
Anerkennung von Rekorden
Als österreichischer Rekord wird eine Leistung nur geführt, wenn sie von einem/einer SportlerIn erbracht wurde, die/der im EMS des IWWF als österreichische SportlerIn eingetragen ist.
Über die diesbezügliche Anerkennung von Rekorden in Sparten, für die das EMS (noch) nicht verwendet wird, entscheidet das Präsidium in Absprache mit dem Sportdirektor der Sparte.