PAUSCHALE REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNG

Für die Vergütung von Tätigkeiten im Sport gibt es in Österreich eine Sonderregelung, die eine finanztechnische Begünstigung von Sportlern und Betreuern erlaubt: unter gewissen Voraussetzungen können Auszahlungen an Sportler und Betreuer OHNE Steuerabgaben und oft auch OHNE Sozialversicherungsabgaben erfolgen. 

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung wird dafür die Verwendung eines Formulars vorgeschrieben, das den sperrigen Namen "Pauschale Reiseaufwandsentschädigung" (PRAE) trägt.

Neu seit 01.01.2023:
der maximale Tagessatz wurde von 60 auf 120 Euro und der maximale Monatssatz von 540 auf 720 Euro erhöht.
Es gilt nun eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein: zu melden sind die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der ausbezahlt wurde. Diese Meldung muss bis spätestens Ende Februar im Folgejahr erfolgen.

Hier findet ihr den Leitfaden zu diesen Thema: