Mindestanforderungen an unsere Veranstaltungen 

Der ÖWWV ist sich bewusst, dass die Ausübung unserer Sportarten oftmals einen unverhältnismäßigen ökologischen Fußabdruck verursacht.
Umso mehr appellieren wir an unsere Mitglieder, die in dieser Liste angeführten Maßnahmen auch weitgehend im täglichen Vereinsbetrieb anzuwenden.
 
1. Klimaschonende Mobilität:

Der Veranstaltungsort soll mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, U-Bahn, Straßenbahn), zu Fuß und/oder mit dem Fahrrad gut erreichbar sein. Die Veranstalterinnen achten bei der Planung und Durchführung der Events auf eine klimaschonende An- und Abreise der Besucherinnen und Teilnehmerinnen und kommunizieren dies rechtzeitig in entsprechender Form. Ist der Veranstaltungsort öffentlich nicht erreichbar, sollen umweltfreundliche Alternativen wie Shuttledienste, Fahrradtaxidienste, Anrufsammeltaxis, Fahrgemeinschaften oder Mitfahrbörsen angeboten und jedenfalls beworben werden.

2. Verpflegung:
Die Veranstalterinnen verwenden im Rahmen der Veranstaltung überwiegend saisonale und regional produzierte Lebensmittel und Getränke.
Vorzugsweise sollen biologisch produzierte Produkte verwendet werden. Nicht regionale Lebensmittel wie Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade werden soweit verfügbar aus fairem Handel bezogen. Mindestens ein vegetarisches oder veganes Hauptgericht wird bei der Veranstaltung angeboten.

3. Abfallvermeidung:
Getränke werden in Mehrweggebinden (Fässern, Containern, Zapfanlagen, Mehrwegflaschen) eingekauft, sofern die jeweilige Getränkeart am Markt ausreichend verfügbar ist.
Für den Getränkeausschank an die Gäste/Teilnehmerinnen werden ausschließlich Porzellantassen, Gläser oder Mehrwegkunststoffbecher verwendet. Leitungswasser wird nach Verfügbarkeit angeboten und entsprechend kommuniziert. Für die Ausgabe von Speisen wird ausschließlich Mehrweggeschirr verwendet. In Ausnahmefällen (sicherheitspolizeiliche Bestimmungen, Verfügbarkeit) können Pappteller sowie Schüsseln aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden.
Einmalportionsverpackungen für Kaffee (Kaffeepads und - kapseln) werden nicht verwendet. Andere Einmalportionsverpackungen für bspw. Milchprodukte, Ketchup oder Senf sind tunlichst zu vermeiden.

4. Abfalltrennung:
Bei der Veranstaltung sind in allen Veranstaltungsbereichen (Gäste/Gastronomiebereich sowie „Back Stage") die jeweils anfallenden Abfallarten unter Berücksichtigung des regionalen Abfalltrennsystems zu sammeln. Entsprechend gekennzeichnete Behältnisse sind nach Art und Menge bspw. für Restmüll, Papier, Glas-, Metall- und Kunststoffverpackungen, Altspeisefett und -öl, Speisereste zur Verfügung zu stellen.

5. Ressourcenschonung:
Die Veranstalterinnen achten auf einen effizienten Einsatz von Wasser, Strom, Wärme und die Verwendung umweltfreundlicher Materialien. Nach Möglichkeit werden Strom, Wärme aus erneuerbaren Quellen bzw. Eigenversorgung (bspw. Photovoltaik) und wassersparende Sanitäreinrichtungen (bspw. Spülstopptaste) verwendet.
Sämtliche veranstaltungsrelevanten Druckwerke (Einladungen, Dokumentationen, Poster, etc.) sind nach dem Prinzip des minimalen Ressourcenaufwands angefertigt: doppelseitige Kopien, Ersatz durch elektronische Datenträger, Mail-Services, Internet, Apps, mobileticketing, Verwendung von Recyclingpapier, etc.

6. Barrierefreiheit:
Veranstalterinnen achten auf die Barrierefreiheit der Veranstaltung und des Veranstaltungsortes. Barrierefreie Angebote für Teilnehmerinnen mit z.B. Mobilitäts-, Hör-oder Seh-Beeinträchtigungen werden zum frühest möglichen Zeitpunkt kommuniziert.

7. Aktive Kommunikation:
Die Veranstalterinnen kommunizieren den beteiligten Mitarbeiterinnen, Lieferantlnnen und Partnerinnen bspw. bei Meetings oder Mailings frühzeitig die Green Event Maßnahmen der Veranstaltung. Auch den Teilnehmerinnen und der Öffentlichkeit sollen frühzeitig die Green Event Maßnahmen der Veranstaltung bspw. in der Einladung oder im Programm kommuniziert werden. Während der Veranstaltung wird deutlich kommuniziert, dass sie (evt. mit Einschränkungen) als Green Event durchgeführt wird.



Das Netzwerk Green Events Austria besteht aus dem BMK, BMKÖS, BMEIA und Vertreterinnen aller österreichischen Bundesländer und deren regionalen Green-EventsInitiativen.
Am 7. März 2018 hat das Netzwerk die „Mindestanforderungen an nachhaltige
Veranstaltungen in Österreich" beschlossen. Damit soll ein österreichweit einheitlicher Mindeststandard in der Organisation und Durchführung von Green Events etabliert werden!